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   FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 1077/17   

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https://dejure.org/2019,24477
FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 1077/17 (https://dejure.org/2019,24477)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17 (https://dejure.org/2019,24477)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 5 K 1077/17 (https://dejure.org/2019,24477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 EStG, UNSOrgVorRAbk, Art 1 Abs 1 Buchst a TrZollG, Art 2 NATOStatÜbk, Art 5 Abschn 18 Buchst b UNOImmÜbk
    Steuerbarkeit von Zahlungen der NATO an im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige, die in Afghanistan für die ISAF tätig sind

  • IWW

    § 1 Abs. 1 S. 1 EStG, UNSOrgVorRAbk, Art. 1 Abs. 1 Buchst. a TrZollG, Art. 2 Ottawa-Übereinkommen, Art. 5 Abschnitt 18 Buchst. b UNOImmÜbk
    EStG, UNSOrgVorRAbk, TrZollG, Art 2 Ottawa-Übereinkommen, UNOImmÜbk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afghanistan; Immunitäten; ISAF; Military Technical Agreement; NATO; NATO-Truppenstatut ; Ottawa-Übereinkommen; Progressionsvorbehalt; Sonderirganisationen; steuerfrei; Vereinte Nationen; Vorrechte; Steuerbarkeit von Zahlungen der NATO an im Inland unbeschränkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zahlungen der NATO an einen bei der ISAF in Afghanistan beschäftigten und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer sind nicht steuerfrei

  • haufe.de (Kurzinformation)

    NATO-Zahlungen für Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerbarkeit von Zahlungen der NATO für Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 1515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.2015 - I R 45/14

    Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 1077/17
    Auf die Revision des Klägers wurde das vorgenannte Urteil zwar aufgehoben und der Klage stattgegeben (BFH-Urteil vom 12. August 2015 I R 45/14, BFHE 251, 119), allerdings (nur) deshalb, weil der BFH die Auffassung vertrat, dass das beklagte Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur Steuerfreiheit des Arbeitslohns erteilt habe.

    Im Übrigen sei die Revision zuzulassen, weil der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 (I R 45/14) die Frage, ob Einkünfte für eine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan im Inland steuerbefreit seien, ausdrücklich offengelassen habe.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 2244/12

    Keine Steuerfreiheit der Lohnzahlungen der NATO/ISAF für einen Einsatz in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 1077/17
    Von September 2014 bis Juli 2016 ruhte das Einspruchsverfahren, und zwar im Hinblick auf die Revision des Herrn M gegen das seine Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 (2 K 2244/12).

    Er verweist auf die aus seiner Sicht zutreffenden Ausführungen zur inländischen Steuerpflicht der Gehaltszahlungen der NATO für Tätigkeiten in Afghanistan im Auftrag der ISAF in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 (2 K 2244/12) und trägt ergänzend vor, dass die ISAF-Einkünfte nicht im Wohnsitzstaat des Bediensteten steuerfrei seien, verdeutliche auch der zwischen dem Kläger und der ISAF geschlossene Vertrag vom 12. September 2011 (Blatt 98 der Einkommensteuerakte).

  • BFH, 13.10.2021 - I R 43/19

    Steuerpflicht des Arbeitslohns aus einer Tätigkeit für die ISAF

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das anschließend angerufene Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz wies die Klage ab (Urteil vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17, Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1515).

  • BFH, 10.03.2022 - I R 43/19
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das anschließend angerufene Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz wies die Klage ab (Urteil vom 30.07.2019 - 5 K 1077/17, Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1515).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 9 K 9081/18

    Befreiung von der inländischen Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen aus einer

    Der Beklagte hat die einschlägigen Regelungen der internationalen Abkommen in seiner Einspruchsentscheidung aufgeführt und jeweils begründet, weshalb sie auf den Streitfall nicht anwendbar sind (ebenso für die Bezüge eines im Rahmen der ISAF eingesetzten Zeitsoldaten vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 K 2244/12, EFG 2014, 1455 , Rdnrn. 35 ff. bei juris; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2019 - 5 K 1077/17, EFG 2019, 1515 , sowie OFD Koblenz v. 25. Juli 2011 - S 1311 A-St 33 3, juris).
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